Über die Zukunftsregion
Das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ wird erstmalig als integrierte territoriale Investition (ITI) mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF+) des Multifondsprogramms „Niedersachsen 2021-2027 EFRE-ESF+“ umgesetzt.
Ziel ist es, mit Hilfe des Förderprogramms bis Ende 2028 unter Einbindung von Wirtschafts- und Sozialpartner:innen sowie von zivilgesellschaftlichen Akteur:innen die Kommunen miteinander zu vernetzen, die Region strukturell weiterzuentwickeln und damit einen Beitrag zur regionalen Wettbewerbsfähigkeit zu leisten.
Dabei sollen Organisationen aktiviert und neue Netzwerke über die kommunalen Grenzen hinaus entwickelt werden.
Die Berücksichtigung der EU-Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit Entwicklung und Gute Arbeit vervollständigen den umfassenden Förderansatz des Programms.
Regionale Innovationsstärke verbindet sich mit kultureller Vielfalt!
Zentrales Element des Zukunftskonzeptes Hannover-Hildesheim ist das Zusammenspiel der regionalen Kräfte in den Handlungsfeldern „Regionale Innovationsfähigkeit“ und „Kultur und Freizeit“.
Gefördert werden Kooperationsprojekte, die mit regionsweiter Strahlkraft oder als Modellprojekte innovativ und nachhaltig in der Region wirken.
Regionale Innovationsfähigkeit
Im Handlungsfeld Regionale Innovationsfähigkeit stehen ca. 2,8 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Projekte in diesem Handlungsfeld bedienen folgende Förderzwecke:
- Regionale Technologietransfernetzwerke
- Unterstützung des Gründungsklimas
- Innovative Lern- und Arbeitsorte
- Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse
[Förderrichtlinie (Erl. d. MB v. 03.08.2022 – 101-06025), Punkt 2.1.1]
Kultur und Freizeit
Im Handlungsfeld Kultur und Freizeit stehen ca. 2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Projekte in diesem Handlungsfeld bedienen folgende Förderzwecke:
- Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes, von kulturellen Dienstleistungen, des Naturerbes sowie des Ökotourismus (auch außerhalb von Natura 2000 Gebieten) und von touristischen Ressourcen und Dienstleistungen
- Ergänzende Angebote für die kulturelle Bildung und die Vernetzung von Kulturschaffenden, Ehrenamtlichen und lokalen Unternehmen
- Förderung von Erholung und Freizeitangeboten für Besucher*innen und Bevölkerung
[Förderrichtlinie (Erl. d. MB v. 03.08.2022 – 101-06025), Punkt 2.1.6]
Der schnelle Überblick
Für den schnellen Überblick über das Förderprogramm finden Sie hier die Grundinformationen.
Potentielle Antragsteller*innen finden auf der Website weiterführende Informationen zur Antragstellung unter